| Bildungsurlaub |
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Allgemeine HinweiseDas „Niedersächsische Gesetz über den Bildungsurlaub“ regelt die bezahlte Freistellung von beruflicher Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.Alle von den Volkshochschulen Regionalverbund Hannover angebotenen Bildungsurlaube sind nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) anerkannt. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Freistellung zusätzlich zum tariflichen Erholungsurlaub gewährt wird (bis zu 5 Tage pro Jahr), und dass niemand gegenüber anderen wegen der Inanspruchnahme der Freistellung benachteiligt werden darf. Wer kann teilnehmen?
Wie melden Sie sich an?Bitte melden Sie sich schriftlich bei der jeweiligen Volkshochschule oder dem Bildungsverein Hannover e. V. an, die den Bildungsurlaub veranstaltet. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung, die Sie laut Gesetz spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie von uns neben Ihrem persönlich erworbenen Zertifikat auch eine Teilnahmebescheinigung für Ihren Arbeitgeber.Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub erhalten Sie hier. Wenn Sie hier klicken, können Sie gezielt nach Bildungsurlaub-Angeboten im vhs Regionalverbund Hannover suchen.
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