Der Prämiengutschein
Seit dem 01.01.2009 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Weiterbildungsbereitschaft in Deutschland über das Instrument des Prämiengutscheins. Der Prämiengutschein wird im Rahmen der Fördermaßnahme Bildungsprämie ausgegeben, mit der die Bundesregierung mehr Erwerbstätige dafür gewinnen möchte, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern, indem sie eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung absolvieren. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Der Prämiengutschein ist ein staatlicher Zuschuss zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Ihn erhalten Erwerbstätige in Höhe von max. 500,- €, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die in § 2a Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) genannten Beträge (Stand November 2009: 25.600,- €, 51.200,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, zur Ko-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.
Die Ausgabe des Gutscheins erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches, bei dem das Weiterbildungsziel der Interessentin oder des Interessenten ermittelt wird. Entsprechend dem Weiterbildungsziel werden mindestens drei Weiterbildungsanbieter vorgeschlagen. Mit Aushändigung des Gutscheins wird personenbezogen bestätigt, dass das genannte Weiterbildungsziel für die Beschäftigungsfähigkeit relevant und damit förderfähig im Rahmen der Bildungsprämie ist. |
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Im vhs Regionalverbund Hannover sind folgende Volkshochschulen Ihre Beratungsstellen für die Bildungsprämie:
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